Für gewerbliche Kunden gelten die folgenden Remissionsbedingungen

Buchhändler
Niedergelassenen Buchhändlern bieten wir ein 12-monatiges Remissionsrecht an. Bei einem Wunsch nach Verlängerung rufen Sie bitte im Verlag an (siehe unten).

Bitte beachten Sie, dass Bücher, die seit mindestens einem Jahr vergriffen sind und/oder Bücher, deren Ladenpreis-Aufhebung vor mehr als 3 Monaten angezeigt wurde, nicht mehr gutgeschrieben werden.

Großhändler, Barsortimente und Sonderkunden
Für Großhändler, Barsortimente und Sonderkunden gelten ausschließlich individuelle Vereinbarungen, die vom Verlag schriftlich bestätigt werden müssen. Gibt es bei Bestellungen von Großhändlern keine individuelle Vereinbarung oder einen Rahmenvertrag, ist keine Remission vereinbart. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Bestellers widersprechen wir. Aus einmaligen oder mehrmaligen Remissionsannahmen aus Kulanz lässt sich kein Gewohnheitsrecht ableiten.

Aktionen
Für termingebundene Aktionen können besondere Remissionsrechte vereinbart werden. Diese bedürfen immer der Schriftform und Bestätigung durch den Verlag.

Rücksendung
Remissionen und möglicher Portiersatz müssen angekündigt und genehmigt werden. Hierzu können Sie Ihren gewohnten Gesprächspartner ansprechen oder ein Fax in den Verlag schicken (+49 2103 90788-28). Ihre Rücksendung sollte bitte ausreichend frankiert sein und ausschließlich an folgende Adresse gesendet werden. Unfreie Sendungen werden abgewiesen.

 

Brockhaus Kommissionsgeschäft GmbH
Rücksendung Becker Joest Volk Verlag
Kreidlerstr. 9
70806 Kornwestheim

 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Katerina Stegemann (ks@bjvv.de; Tel. +49 2103 90788-26)
oder
Annika Steinacker (as@bjvv.de; Tel.: +49 2103 90788-16)